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Nebenkostenfalle Eigenheim? Augen auf beim Wohnungskauf!

Immobilien & Wohnen

Beim Erwerb einer Immobilie bleibt es nie nur beim Kaufpreis allein. Damit es am Ende zu keinen großen Überraschungen kommt, sollten Sie sich im Vorhinein ausreichend über anfallende Nebenkosten informieren. Welche genau das sind, erklären wir hier. 

Wer sich vor dem Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstückes nur unzureichend mit anfallenden Nebenkosten vertraut macht, kann schon mal in eine regelrechte Schockstarre  verfallen, wenn zum Kaufpreis dann nochmal mehr als 10 Prozent davon an Nebenkosten anfallen. Daher sollte bereits im Vorhinein genau abgewogen werden, was mit dem eigenen Budget möglich ist und welche Wohnträume verwirklicht werden können. 

Nebenkosten berechnen beim Wohnungskauf

Welche Kosten entstehen? Einen großen Teil der Nebenkosten deckt die Grunderwerbsteuer. Diese beträgt grundsätzlich 3,5 Prozent des Kaufpreises. Wird die Immobilie oder das Grundstück von einem nahen Verwandten (Eltern, Kinder, Enkelkinder) oder Ehegatten gekauft, beträgt diese in den meisten Fällen nur noch 2 Prozent. Hinzu kommt die Grundbuchsgebühr. Die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch betragen 1,1 Prozent vom Kaufpreis und auch an die kommen Sie als Eigentümer nicht vorbei. Wenn Sie den Kaufvertrag von einem Notar oder Rechtsanwalt erstellen lassen, müssen sie zudem noch die Kosten für die Kaufvertragserrichtung tragen. Dieses richtet sich hauptsächlich nach dem Kaufpreis, darüber hinaus gibt es aber auch die Möglichkeit ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Ebenfalls optional ist das Maklerhonorar, dieses entfällt natürlich, wenn der Kauf privat oder direkt vom Bauträger abgewickelt wird. In der Regel sind hier 3 Prozent exklusive Mehrwertsteuer zu entrichten. Sollten Sie den Kauf mit einem Kredit abwickeln, müssen Sie außerdem mit einer Gebühr für die Eintragung von Pfandrechten ins Grundbuch rechnen. Diese beträgt 1,2 Prozent vom Pfandrecht. Die Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften richten sich nach dem Kaufpreis und der Höhe des Pfandrechts und sind durch die Tarife der Anwälte und Notare geregelt. All diese Kosten addiert, können oft schon ein ganz schönes Sümmchen zusammenbringen und sollten nicht unterschätzt werden. 

 

Einrichtungskosten beim Wohnungskauf berücksichtigen

Möglichkeiten vorher abklären: Bei all den Gebühren und Steuern sollten Sie aber eine ganz wichtige Sache dabei nicht außer Acht lassen: Bisher besitzen Sie nur ein leeres Haus oder eine leere Eigentumswohnung. Da die Größe des neuen Eigenheims oder die Aufteilung der Räume meistens stark von denen der alten Wohngegebenheit abweichen, lassen viele Bauherren ihre alten Möbel zurück. Aber auch ein neuer Einrichtungsstil oder eine allgemeine Veränderung durch den Umzug können ausschlagebene Punkte für eine neue Einrichtung sein. Ein komplett neues Interieur kann dabei aber ganz schön auf den Geldbeutel schlagen. Je nachdem wie hoch Ihre Ansprüche sind, sollten sie sich auch hier vorher im Klaren sein, was finanziell möglich ist, damit die Enttäuschungen im Nachhinein nicht allzu groß ist, wenn bestimmte Wünsche nicht erfüllt werden können. Wer jetzt schon den Kostenüberblick verloren hat, kann ganz leicht auf Nebenkostenrechner zurückgreifen, die ihnen den tatsächlichen Preis des Hauses oder der Wohnung berechnen und Ihnen so eine erste realistische Einschätzung ihrer Möglichkeiten liefern. Alles in allem gibt es also viel zu beachten, wenn man sich zu einem Wohnungs-, Grundstücks- oder Hauskauf entschließt.

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